§ 1 ZuKG Geltungsbereich

ZuKG - Zugangskontrollgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Dieses Bundesgesetz regelt den rechtlichen Schutz von Diensteanbietern, die Fernsehsendungen, Radiosendungen oder Dienste der Informationsgesellschaft gegen Entgelt und unter einer Zugangskontrolle bereitstellen.

In Kraft seit 12.07.2000 bis 31.12.9999
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