Anl. 1 ZollR-DV 2004

ZollR-DV 2004 - Durchführung des Zollrechts

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

(Beschreibung: grünes Achteck mit weißem Rechteck, das den Schriftzug „NICHTS ZU DEKLARIEREN“ in schwarzer oder grüner Schrift enthält)
In Kraft seit 22.07.2016 bis 31.12.9999
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§ 31 ZollR-DV 2004
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