§ 7 ZollAnm-V 2016

ZollAnm-V 2016 - Zollanmeldungs-Verordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

(Anm.: richtig wäre § 7) (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft. Anmerkung, richtig wäre Paragraph 7,) (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft.

  1. (2)Absatz 2,Die Bestimmungen der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 vom 21. Oktober 2005 sowie der Zoll-Informatik-Verordnung 2010 vom 24. Juni 2010, jeweils in der geltenden Fassung, werden mit 1. Mai 2016 außer Kraft gesetzt.
In Kraft seit 01.05.2016 bis 31.12.9999
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