Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Sofern in den Anlagen nicht anders angegeben, sind Beträge in Eurocent und Prozentsätze auf die zweite Kommastelle genau anzugeben. Dabei sind nachfolgende Stellen von eins bis vier abzurunden, von fünf bis neun aufzurunden.
In Kraft seit 31.12.2020 bis 31.12.9999
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