Zahlenmäßige Beschränkung für Frequenzzuteilungen durch die Regulierungsbehörde (ZaBe-V 2023) Fundstelle

ZaBe-V 2023 - Zahlenmäßige Beschränkung für Frequenzzuteilungen durch die Regulierungsbehörde

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.09.2026
In Kraft seit 29.04.2023 bis 31.12.9999
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