Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024
Liegenschafts-(Mit-)eigentümer und deren Ehegatten, eingetragene Partner sowie Lebengefährten, die eine in ihrem sanierten Gebäude gelegene Wohnung gemietet haben, sofern sie (zusammen) zu mehr als einem Drittel das Eigentumsrecht an dem Gebäude haben.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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