Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes und auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes können bereits vom Tag der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.
In Kraft seit 16.09.2017 bis 31.12.9999
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