Anl. 5 (Wasserstraßen-Verkehrsordnung), Die Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen müssen den Bestimmungen der Tabelle 1 der ÖNORM EN 14744:2005 11 01 entsprechen. - JUSLINE Österreich
Anl. 5 Die Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen müssen den Bestimmungen der Tabelle 1 der ÖNORM EN 14744:2005 11 01 entsprechen.
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.10.2026
Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen
Die Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen müssen den Bestimmungen der Tabelle 1 der ÖNORM EN 14744:2005 11 01 entsprechen.
In Kraft seit 30.06.2023 bis 31.12.9999
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