Anl. 14

- Wasserstraßen-Verkehrsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024
gemäß § 6.29 Z 3 der Wasserstraßen-Verkehrsordnunggemäß Paragraph 6 Punkt 29, Ziffer 3, der Wasserstraßen-Verkehrsordnung

In Kraft seit 30.06.2023 bis 31.12.9999
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