§ 130g WStV

WStV - Wiener Stadtverfassung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.01.2026

Soweit in diesem Gesetz auf das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 ohne nähere Fassungsbezeichnung verwiesen wird, ist es in der Fassung des BGBl. I Nr. 50/2025 anzuwenden.Soweit in diesem Gesetz auf das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999, ohne nähere Fassungsbezeichnung verwiesen wird, ist es in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2025, anzuwenden.

In Kraft seit 11.12.2025 bis 31.12.9999
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