§ 18a WSBBG

WSBBG - Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.11.2025
Paragraph 18 a,

Ausbildungen, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 55/2025 begonnen wurden, können nach den Bestimmungen des Wiener Sozialbetreuungsberufegesetzes – WSBBG, LGBl. für Wien Nr. 4/2008, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 49/2018, fortgeführt und abgeschlossen werden.“

In Kraft seit 19.11.2025 bis 31.12.9999
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