§ 2 Wr. VGÜ Land- und Forstwirtschaft

Wr. VGÜ Land- und Forstwirtschaft - Wiener Verordnung Gesundheitsüberwachung in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

entfällt; LGBl Nr. 38/2006 vom 23.6.2006

In Kraft seit 12.04.2011 bis 31.12.9999
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