(1) Soweit in diesem Gesetz auf bundesgesetzliche Vorschriften (StGB) verwiesen wird, sind diese in der zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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