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§ 25 WLBG (Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 25 WLBG (weggefallen)
WLBG - Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
§ 25 WLBG
seit 13.12.2023 weggefallen.
In Kraft seit 14.12.2023 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis WLBG
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Paragrafennavigation
§ 16 WLBG Leichentransport in ein anderes Bundesland
§ 17 WLBG Leichentransport in ein anderes Staatsgebiet
§ 18 WLBG (weggefallen)
§ 19 WLBG (weggefallen)
§ 20 WLBG (weggefallen)
§ 21 WLBG Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb
§ 22 WLBG Grundsätzliche Bestimmungen über Bestattungsanlagen
§ 23 WLBG Errichtung oder Änderung von Bestattungsanlagen
§ 24 WLBG Betrieb von Bestattungsanlagen
§ 24a WLBG Privatbegräbnisstätten zur Bestattung von Leichen
§ 25 WLBG (weggefallen)
§ 25a WLBG (weggefallen)
§ 26 WLBG (weggefallen)
§ 27 WLBG Grabstellenrecht
§ 28 WLBG Voraussetzungen
§ 29 WLBG Durchführung der Erdbestattung
§ 30 WLBG (weggefallen)
§ 31 WLBG Vorgehen bei Enterdigung oder Grabauflassung
§ 32 WLBG Übersichtsplan, Aufzeichnungen und Bestattungsanlagenordnung
§ 33 WLBG Hygiene
§ 34 WLBG Datenschutz
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 24a WLBG
§ 25a WLBG
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