Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
(Anm.: Z 1 bis Z 12: Betrifft andere Gesetzesnovellen.)Anmerkung, Ziffer eins bis Ziffer 12 :, Betrifft andere Gesetzesnovellen.)
13.Ziffer 13hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Justiz.
In Kraft seit 01.08.1989 bis 31.12.9999
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