Gesamte Rechtsvorschrift WGN 1989

Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989

WGN 1989
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Stand der Gesetzesgebung:

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Art. 39 WGN 1989 Vertretungsbefugnis der Jugendwohlfahrtsträger


Der Jugendwohlfahrtsträger bedarf für Klagen auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung des Unterhalts sowie das erstinstanzliche Verfahren hierüber nicht der Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Art. 41 WGN 1989 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen


1.Ziffer eins Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. August 1989 in Kraft; dies soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird.

(Anm.: Z 2 bis Z 19: Betrifft andere Gesetzesnovellen.)Anmerkung, Ziffer 2 bis Ziffer 19 :, Betrifft andere Gesetzesnovellen.)

Art. 42 WGN 1989 Vollziehung


Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

(Anm.: Z 1 bis Z 12: Betrifft andere Gesetzesnovellen.)Anmerkung, Ziffer eins bis Ziffer 12 :, Betrifft andere Gesetzesnovellen.)

  1. 13.Ziffer 13hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Justiz.

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