Art. 41 WGN 1989 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

WGN 1989 - Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

1.Ziffer eins Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. August 1989 in Kraft; dies soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird.

(Anm.: Z 2 bis Z 19: Betrifft andere Gesetzesnovellen.)Anmerkung, Ziffer 2 bis Ziffer 19 :, Betrifft andere Gesetzesnovellen.)

In Kraft seit 01.08.1989 bis 31.12.9999
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