Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
1.Ziffer eins Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. August 1989 in Kraft; dies soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird.
(Anm.: Z 2 bis Z 19: Betrifft andere Gesetzesnovellen.)Anmerkung, Ziffer 2 bis Ziffer 19 :, Betrifft andere Gesetzesnovellen.)
In Kraft seit 01.08.1989 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 41 WGN 1989
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 41 WGN 1989 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 41 WGN 1989