§ 35a WFV

WFV - Wohnbauförderungsverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024

Die Begünstigungen gemäß § 42b Abs 1 und 2 S.WFG 2015 werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

In Kraft seit 01.08.2021 bis 31.12.9999
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