Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2)Absatz 2,Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Richtlinien zur Anwendung des Standardkostenmodells auf Informationsverpflichtungen für Bürger/innen und für Unternehmen (Standardkostenmodell-Richtlinien), BGBl. II Nr. 278/2009, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Richtlinien zur Anwendung des Standardkostenmodells auf Informationsverpflichtungen für Bürger/innen und für Unternehmen (Standardkostenmodell-Richtlinien), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 2009,, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 5 WFA-VKV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 WFA-VKV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 5 WFA-VKV