Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die Verwaltungskosten nach den Vorgaben in Anlage 2 (Berechnungsmethode) und Anlage 3 (Stundensätze) zu berechnen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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