Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2)Absatz 2,Die Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe (Anlage 1 Z 3 und Anlage 2 Z 3) sind abweichend von Abs. 1 erst beginnend mit dem 1. Juli 2013 abzuschätzen.Die Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe (Anlage 1 Ziffer 3 und Anlage 2 Ziffer 3,) sind abweichend von Absatz eins, erst beginnend mit dem 1. Juli 2013 abzuschätzen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 6 WFA-SV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 WFA-SV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 6 WFA-SV