Gesamte Rechtsvorschrift WFA-SV

WFA-Soziales-Verordnung

WFA-SV
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Stand der Gesetzesgebung:

§ 1 WFA-SV Gegenstand


  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Abschätzung der sozialen Auswirkungen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.Diese Verordnung regelt die Abschätzung der sozialen Auswirkungen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß Paragraph 17, BHG 2013.
  2. (2)Absatz 2,Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und zur vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und zur vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß Paragraph 58, Absatz 2, BHG 2013.

§ 2 WFA-SV Begriffsbestimmungen


Für diese Verordnung sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:

  1. 1.Ziffer einsArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind Personen mit privatrechtlichem Vertrag, öffentlich-rechtliche Bedienstete und freie Dienstnehmerinnen/ Dienstnehmer.
  2. 2.Ziffer 2Die Europa-2020-Sozialzielgruppe umfasst armutsgefährdete Personen, erheblich materiell deprivierte Personen und Personen in Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität.
  3. 3.Ziffer 3Die Gruppe der armutsgefährdeten Personen umfasst Personen, deren Haushalt über ein Nettoeinkommen (Erwerbseinkommen, Sozialtransfers und andere Einkünfte) verfügt, das geringer als 60% des nationalen äquivalisierten Netto-Medianeinkommens ist.
  4. 4.Ziffer 4Die Gruppe der erheblich materiell deprivierte Personen umfasst Personen, die sich grundlegende Güter nicht leisten beziehungsweise grundlegende Bedürfnisse finanziell nicht abdecken können (beispielsweise die ausreichende Warmhaltung der Wohnung, ein Telefon oder eine Waschmaschine sind finanziell nicht leistbar oder Zahlungsrückstände bei Miete, Betriebskosten oder Krediten können nicht abgebaut werden).
  5. 5.Ziffer 5Bei Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität handelt es sich um Haushalte, in denen die Summe der Erwerbstätigkeit aller Haushaltsmitglieder im erwerbsfähigen Alter im Laufe eines Jahres weniger als 20% des Erwerbspotenzials des Haushaltes beträgt.
  6. 6.Ziffer 6Beschäftigungsmultiplikatoren geben an, welche Beschäftigungseffekte von nachfragebedingten Veränderungen ausgehen und werden regelmäßig nach wissenschaftlichen Methoden bestimmt.

§ 3 WFA-SV Vereinfachte Abschätzung


Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Soziales voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dabei ist zu schätzen, wie viele Personen durch das Regelungsvorhaben oder das sonstige Vorhaben in Hinblick auf die in Anlage 1 angeführten Fragestellungen betroffen sein könnten. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind die Nachfrageeffekte der Maßnahme zu beurteilen.

§ 4 WFA-SV Vertiefende Abschätzung


Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlichen wesentlichen sozialen Auswirkungen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen. Bei der vertiefenden Abschätzung zum Arbeitsmarkt sind mittels Beschäftigungsmultiplikatoren auch mittelbare Beschäftigungseffekte, die aus nachfragebedingten Veränderungen resultieren, zu berücksichtigen.

§ 5 WFA-SV Beurteilungszeitraum


Die vertiefende Abschätzung ist jeweils auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Umsetzung der Regelung bzw. Realisierung des sonstigen Vorhabens zu beziehen. Die Darstellung der Auswirkungen kann anhand eines für diesen Zeitraum typischen Jahres erfolgen, wobei auftretende Besonderheiten im zeitlichen Verlauf anzuführen sind. Davon abweichend sind die Ergebnisse der Abschätzung der Auswirkungen auf die Beschäftigung gemäß den Beschäftigungsmultiplikatoren laut der Anlage 2 Z 2 für jedes der fünf Jahre gesondert darzustellen. Die vertiefende Abschätzung ist jeweils auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Umsetzung der Regelung bzw. Realisierung des sonstigen Vorhabens zu beziehen. Die Darstellung der Auswirkungen kann anhand eines für diesen Zeitraum typischen Jahres erfolgen, wobei auftretende Besonderheiten im zeitlichen Verlauf anzuführen sind. Davon abweichend sind die Ergebnisse der Abschätzung der Auswirkungen auf die Beschäftigung gemäß den Beschäftigungsmultiplikatoren laut der Anlage 2 Ziffer 2, für jedes der fünf Jahre gesondert darzustellen.

§ 6 WFA-SV Inkrafttreten


  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe (Anlage 1 Z 3 und Anlage 2 Z 3) sind abweichend von Abs. 1 erst beginnend mit dem 1. Juli 2013 abzuschätzen.Die Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe (Anlage 1 Ziffer 3 und Anlage 2 Ziffer 3,) sind abweichend von Absatz eins, erst beginnend mit dem 1. Juli 2013 abzuschätzen.

Anlage

Anl. 1 WFA-SV Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen in sozialer Hinsicht


Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wirkungsdimension Soziales

Fragen

1. Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen

Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, d.h. auf die Rechtsstellung der Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer bezüglich Entgelt, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie auf die Arbeitszeit oder die Gesundheit oder die Sicherheit von Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern?

2. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die öffentliche Nachfrage oder indirekt auf die private oder Auslandsnachfrage aufgrund budgetär wirksamer Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren?

3. Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe

Hat die Regelung/das Vorhaben aufgrund der Änderung der Nettoeinkommen (beispielsweise durch eine Änderung von Sozialleistungen, Sozialbeiträgen) Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe?

4. Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung

  1. 1.Ziffer eins

Anl. 2 WFA-SV Vertiefende Abschätzung der Auswirkungen in sozialer Hinsicht


Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen

Hat das Vorhaben Auswirkungen

Vertiefende Fragen

auf die Arbeitsbedingungen aufgrund von

  1. 1.Ziffer eins

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