Für diese Verordnung sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:
Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Soziales voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dabei ist zu schätzen, wie viele Personen durch das Regelungsvorhaben oder das sonstige Vorhaben in Hinblick auf die in Anlage 1 angeführten Fragestellungen betroffen sein könnten. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind die Nachfrageeffekte der Maßnahme zu beurteilen.
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlichen wesentlichen sozialen Auswirkungen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen. Bei der vertiefenden Abschätzung zum Arbeitsmarkt sind mittels Beschäftigungsmultiplikatoren auch mittelbare Beschäftigungseffekte, die aus nachfragebedingten Veränderungen resultieren, zu berücksichtigen.
Die vertiefende Abschätzung ist jeweils auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Umsetzung der Regelung bzw. Realisierung des sonstigen Vorhabens zu beziehen. Die Darstellung der Auswirkungen kann anhand eines für diesen Zeitraum typischen Jahres erfolgen, wobei auftretende Besonderheiten im zeitlichen Verlauf anzuführen sind. Davon abweichend sind die Ergebnisse der Abschätzung der Auswirkungen auf die Beschäftigung gemäß den Beschäftigungsmultiplikatoren laut der Anlage 2 Z 2 für jedes der fünf Jahre gesondert darzustellen. Die vertiefende Abschätzung ist jeweils auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Umsetzung der Regelung bzw. Realisierung des sonstigen Vorhabens zu beziehen. Die Darstellung der Auswirkungen kann anhand eines für diesen Zeitraum typischen Jahres erfolgen, wobei auftretende Besonderheiten im zeitlichen Verlauf anzuführen sind. Davon abweichend sind die Ergebnisse der Abschätzung der Auswirkungen auf die Beschäftigung gemäß den Beschäftigungsmultiplikatoren laut der Anlage 2 Ziffer 2, für jedes der fünf Jahre gesondert darzustellen.
Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wirkungsdimension Soziales | Fragen |
1. Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen | Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, d.h. auf die Rechtsstellung der Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer bezüglich Entgelt, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie auf die Arbeitszeit oder die Gesundheit oder die Sicherheit von Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern? |
2. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt | Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die öffentliche Nachfrage oder indirekt auf die private oder Auslandsnachfrage aufgrund budgetär wirksamer Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren? |
3. Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe | Hat die Regelung/das Vorhaben aufgrund der Änderung der Nettoeinkommen (beispielsweise durch eine Änderung von Sozialleistungen, Sozialbeiträgen) Auswirkungen auf die Europa-2020-Sozialzielgruppe? |
4. Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt) | Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung
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Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Auswirkungen auf die ArbeitsbedingungenHat das Vorhaben Auswirkungen | Vertiefende Fragen |
auf die Arbeitsbedingungen aufgrund von
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