§ 4 WFA-SV Vertiefende Abschätzung

WFA-SV - WFA-Soziales-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlichen wesentlichen sozialen Auswirkungen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen. Bei der vertiefenden Abschätzung zum Arbeitsmarkt sind mittels Beschäftigungsmultiplikatoren auch mittelbare Beschäftigungseffekte, die aus nachfragebedingten Veränderungen resultieren, zu berücksichtigen.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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