Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die vertiefende Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 2 durchzuführen. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf junge Menschen genauer zu prüfen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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