Gesamte Rechtsvorschrift WFA-KJV

WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung

WFA-KJV
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Stand der Gesetzesgebung:

§ 1 WFA-KJV Gegenstand


  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf junge Menschen (Wirkungsdimension Kinder und Jugend) im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf junge Menschen (Wirkungsdimension Kinder und Jugend) im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß Paragraph 17, BHG 2013.
  2. (2)Absatz 2,Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und zur vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 (im Folgenden: Vorhaben) auf junge Menschen.Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und zur vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß Paragraph 58, Absatz 2, BHG 2013 (im Folgenden: Vorhaben) auf junge Menschen.

§ 2 WFA-KJV Begriffsbestimmungen


Für diese Verordnung sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:

  1. 1.Ziffer einsUnter Kindern werden Menschen verstanden, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  2. 2.Ziffer 2Unter jungen Erwachsenen werden alle Menschen verstanden, die zwar das achtzehnte, nicht jedoch das 30. Lebensjahr vollendet haben.

§ 3 WFA-KJV Vereinfachte Abschätzung


  1. (1)Absatz eins,Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Kinder und Jugend voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.
  2. (2)Absatz 2,Nach den Vorgaben der Anlage 1 ist dabei insbesondere zu prüfen, ob durch das Vorhaben
    1. 1.Ziffer einsder Schutz, die Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung von Kindern und jungen Erwachsenen oder
    2. 2.Ziffer 2die Unterhaltsversorgung, der Ausgleich für Kinderkosten und die Betreuung von Kindern oder
    3. 3.Ziffer 3die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive
    wesentlich betroffen sind.

§ 4 WFA-KJV Vertiefende Abschätzung


Die vertiefende Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 2 durchzuführen. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf junge Menschen genauer zu prüfen.

§ 5 WFA-KJV Inkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

Anlage

Anl. 1 WFA-KJV Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:


Wirkungsdimension Kinder und Jugend

Fragen

I. Schutz, Förderung und Entwicklungrömisch eins. Schutz, Förderung und Entwicklung

Wird der Anspruch von Kindern und jungen Erwachsenen auf Schutz, Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung ihres geistigen, körperlichen und seelischen Wohles tangiert?

II. Betreuung, Unterhaltsversorgung und Kinderkostenrömisch zwei. Betreuung, Unterhaltsversorgung und Kinderkosten

Ist mit Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern, die Unterhaltsversorgung für Kinder und junge Erwachsene mit Anspruch auf Unterhalt; auf Kinderkosten bzw. auf den Ausgleich für Kinderkosten zu rechnen?

III. Zukunftssicherungrömisch drei. Zukunftssicherung

Ist mit Auswirkungen auf die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive zu rechnen?

Anl. 2 WFA-KJV Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:


I. Schutz, Förderung und Entwicklung von Kindern und jungen Erwachsenenrömisch eins. Schutz, Förderung und Entwicklung von Kindern und jungen Erwachsenen

Hat das Vorhaben Auswirkungen auf

Vertiefende Fragen

Hat das Vorhaben Auswirkungen auf

I.1 Schutz, Förderung derrömisch eins.1 Schutz, Förderung der

Gesundheit und Entwicklung von Kindern und jungen Erwachsenen?

I.1.1 das Risiko von Kindern oder jungen Erwachsenen, körperlich oder seelisch verletzt zu werden oder auf sonstige Art gesundheitlichen Schaden zu nehmen?römisch eins.1.1 das Risiko von Kindern oder jungen Erwachsenen, körperlich oder seelisch verletzt zu werden oder auf sonstige Art gesundheitlichen Schaden zu nehmen?

I.1.2 die aktive Förderung der Gesundheit von Kindern und jungen Erwachsenen?römisch eins.1.2 die aktive Förderung der Gesundheit von Kindern und jungen Erwachsenen?

I.1.3 die Entwicklung und Entfaltung des geistigen, körperlichen und seelischen Wohles von Kindern und jungen Erwachsenen?römisch eins.1.3 die Entwicklung und Entfaltung des geistigen, körperlichen und seelischen Wohles von Kindern und jungen Erwachsenen?

II. Betreuung, Unterhaltsversorgung und Kinderkostenrömisch zwei. Betreuung, Unterhaltsversorgung und Kinderkosten

Hat das Vorhaben Auswirkungen auf

Vertiefende Fragen

Hat das Vorhaben Auswirkungen auf

II.1 Betreuung von Kindern und Bildung von Kindern und jungen Erwachsenen?römisch zwei.1 Betreuung von Kindern und Bildung von Kindern und jungen Erwachsenen?

II.1.1 die Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten für Kinder?römisch zwei.1.1 die Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten für Kinder?

II.1.2 die Leistung einer fachgerechten und altersentsprechenden Betreuung von Kindern?römisch zwei.1.2 die Leistung einer fachgerechten und altersentsprechenden Betreuung von Kindern?

II.1.3 den Zugang von Kindern und jungen Erwachsenen zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels?römisch zwei.1.3 den Zugang von Kindern und jungen Erwachsenen zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels?

II.2 Unterhaltsversorgung, Kinderkosten oder den Ausgleich für Kinderkosten?römisch zwei.2 Unterhaltsversorgung, Kinderkosten oder den Ausgleich für Kinderkosten?

II.2.1 die Deckung des Unterhaltsbedarfs von Kindern und unterhaltsberechtigten jungen Erwachsenen?römisch zwei.2.1 die Deckung des Unterhaltsbedarfs von Kindern und unterhaltsberechtigten jungen Erwachsenen?

II.2.2 die Kinderkosten sowie auf den Ausgleich von Kinderkosten?römisch zwei.2.2 die Kinderkosten sowie auf den Ausgleich von Kinderkosten?

III. Zukunftssicherungrömisch drei. Zukunftssicherung

Hat das Vorhaben Auswirkungen auf

Vertiefende Fragen

Hat das Vorhaben Auswirkungen auf

III.1 die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive?römisch drei.1 die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive?

III.1.1 die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive?römisch drei.1.1 die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive?

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