Nach einer entsprechenden Evaluierung der Kosten für den laufenden Betrieb durch die Gesellschaft ist erforderlichenfalls jährlich nachstehender Betrag (zu je 50 % von den Ländern Niederösterreich und Wien finanziert) für den laufenden Betrieb zur Verfügung zu stellen:
Allfällige begründete Erhöhungen im Sach- und Personalaufwand der Gesellschaft können nur durch einen einstimmigen Beschluss der Generalversammlung der Gesellschaft herbeigeführt werden.
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