Art. 1 W-VABVLNWEBB

W-VABVLNWEBB - Vereinb. Artikel 15a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenparks Wienerwald

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und der Betrieb des Biosphärenparks Wienerwald.

In Kraft seit 24.04.2007 bis 31.12.9999
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