Wiener Feuerwehrgesetz (W-FWG) Fundstelle

W-FWG - Wiener Feuerwehrgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Gesetz über die Einrichtung und die Aufgaben der Feuerwehr im Lande Wien (Wiener Feuerwehrgesetz)

StF.: LGBl. Nr. 16/1957

Änderung

LGBl. Nr. 22/1969

LGBl. Nr. 79/2001

LGBl. Nr. 14/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Wiener Feuerwehrgesetz (W-FWG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Wiener Feuerwehrgesetz (W-FWG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Wiener Feuerwehrgesetz (W-FWG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Wiener Feuerwehrgesetz (W-FWG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Wiener Feuerwehrgesetz (W-FWG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis W-FWG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 19 W-FWG