§ 1 W-FK-V Geltungsbereich

W-FK-V - Wiener Fachkenntnisnachweis-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.10.2024

Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Bediensteten mit Arbeiten, die mit einer besonderen Gefahr im Sinn des § 52 Abs. 1 W-BedSchG 1998 verbunden sind, in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinn des § 2 Z 4 bis 6 W-BedSchG 1998.

In Kraft seit 01.04.2015 bis 31.12.9999
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