Wiener Fachkenntnisnachweis-Verordnung (W-FK-V) Fundstelle

W-FK-V - Wiener Fachkenntnisnachweis-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung der Wiener Landesregierung über den Nachweis der Fachkenntnisse bei mit einer besonderen Gefahr verbundenen Arbeiten in Dienststellen der Gemeinde Wien (Wiener Fachkenntnisnachweis-Verordnung – W-FK-V)

StF.: LGBl. Nr. 39/2007

Änderung

LGBl. Nr. 10/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 52, 53 und 73 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten (Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 – W-BedSchG 1998), LGBl. für Wien Nr. 49, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 44/2006, wird verordnet:

In Kraft seit 01.04.2015 bis 31.12.9999
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