§ 37 VZKG Umsetzung von Unionsrecht

VZKG - Verbraucherzahlungskontogesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/92/EU über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 214, umgesetzt. Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/92/EU über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, Amtsblatt Nummer L 257 vom 28.08.2014 Seite 214, umgesetzt.

In Kraft seit 18.09.2016 bis 31.12.9999
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