Anl. 1 VZKDV Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste

VZKDV - Verbraucherzahlungskonto-Diensteverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.09.2026

 

Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste

1

Kontoführung

Der Kontoanbieter führt das Konto, das durch den Kunden genutzt wird.

2

Internetbanking

Der Kontoanbieter ermöglicht die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Internetverbindung und der Kunde wickelt Bankgeschäfte im Rahmen dieses Internetbanking ab.

3

Anlassbezogener Kontoauszug

Ein Kontoanbieter stellt dem Kunden anlassbezogen im Zusammenhang mit der Führung des Kontos einen gesonderten Kontoauszug zur Verfügung, für den ein gesondertes Entgelt zu bezahlen ist.

 

Zahlungen (ohne Karten)

4

Überweisung

Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des Kunden Geldüberweisungen von dem Konto des Kunden auf ein anderes Konto durch.

5

Gutschrift

Der Kunde erhält den Betrag einer Zahlung, die nicht von ihm am Schalter oder am Automaten seines Zahlungsdienstleisters erfolgt, auf seinem Konto gutgeschrieben.

6

Dauerauftrag

Der Kontoanbieter überweist auf Anweisung des Kunden regelmäßig einen festen Geldbetrag vom Konto des Kunden auf ein anderes Konto.

7

Lastschrift

Der Kunde ermächtigt eine andere Person (Empfänger), den Kontoanbieter anzuweisen, Geld vom Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers zu überweisen. Der Kontoanbieter überweist dann zu einem oder mehreren von Kunde und Empfänger vereinbarten Termin(en) Geld von dem Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers. Der Betrag kann unterschiedlich hoch sein.

8

Information über Nicht-Durchführung

Der Kontoanbieter informiert den Kunden gesondert über die Nicht-Durchführung von Zahlungstransaktionen (Daueraufträge, Überweisungen, Lastschriften).

 

Karten und Bargeld

9

Bereitstellung einer Debitkarte

Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der Betrag jeder Transaktion durch die Verwendung der Karte wird direkt und in voller Höhe dem Konto des Kunden belastet.

10

Bargeldeinzahlung

Der Kunde zahlt am Schalter oder am Automaten seines Zahlungsdienstleisters Bargeld ein, das der Kontoanbieter dem Konto des Kunden gutschreibt.

11

Bargeldbehebung

Der Kunde behebt Bargeld von seinem Konto.

 

Überziehungen und damit verbundene Dienste

12

Eingeräumte Kontoüberziehung

Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten kann, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto ist. In der Vereinbarung wird festgelegt, in welcher Höhe maximal das Konto in diesem Fall noch belastet werden kann und ob dem Kunden Entgelte und Zinsen berechnet werden.

13

Überschreitung des Überziehungsrahmens

Der Kunde überschreitet mit einer Zahlungstransaktion unter Duldung durch den Kontoanbieter sein Guthaben und im Fall einer eingeräumten Kontoüberziehung die vereinbarte maximale Belastungsgrenze.

In Kraft seit 30.04.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 VZKDV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 VZKDV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 VZKDV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 VZKDV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 VZKDV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis VZKDV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 VZKDV
Verbraucherzahlungskonto-Diensteverordnung (VZKDV) Fundstelle