§ 3 VZKDV Repräsentativste mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste

VZKDV - Verbraucherzahlungskonto-Diensteverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste ergeben sich aus der in der Anlage enthaltenen Liste.

In Kraft seit 30.04.2018 bis 31.12.9999
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