Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden. Der Aktuarsbericht für das Geschäftsjahr 2015 ist der FMA gemäß der Aktuarsberichtsverordnung, BGBl. II Nr. 228/2005, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/2013, zu übermitteln. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist erstmals auf den Aktuarsbericht über das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden. Der Aktuarsbericht für das Geschäftsjahr 2015 ist der FMA gemäß der Aktuarsberichtsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 228 aus 2005,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2013,, zu übermitteln.
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