§ 1 VU-AktBV Begriffsbestimmungen

VU-AktBV - Versicherungsunternehmen-Aktuarsberichtsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026

Für Zwecke dieser Verordnung sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:

  1. 1.Ziffer einsBerichtsjahr: Jenes Geschäftsjahr, über das der Aktuarsbericht erstellt wird.
  2. 2.Ziffer 2Altbestand: Tarife, die im Berichtsjahr nicht mehr zum Verkauf angeboten worden sind, von denen es aber noch Verträge im Bestand gibt.
  3. 3.Ziffer 3Neubestand: Tarife, die im Berichtsjahr zum Verkauf angeboten worden sind.
  4. 4.Ziffer 4Versicherungsarten in der Lebensversicherung:
    1. a)Litera aGemischte Er- und Ablebensversicherung und reine Erlebensversicherung;
    2. b)Litera bReine Ablebensversicherung einschließlich Kreditrestschuldversicherung;
    3. c)Litera cRentenversicherung;
    4. d)Litera dPrämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß den §§ 108g bis 108i des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2015 (PZV);Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß den Paragraphen 108 g bis 108 i des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2015, (PZV);
    5. e)Litera eFondsgebundene Lebensversicherung (ohne PZV);
    6. f)Litera fIndexgebundene Lebensversicherung (ohne PZV);
    7. g)Litera gKapitalanlageorientierte Lebensversicherung;
    8. h)Litera hBetriebliche Kollektivversicherung;
    9. i)Litera iBerufsunfähigkeitsversicherung (inklusive Zusatzleistungen und Erwerbsunfähigkeitsversicherung);
    10. j)Litera jVersicherung gegen schwere Krankheiten (Dread-Disease Versicherung);
    11. k)Litera kPflegeversicherung;
    12. l)Litera lSonstige Versicherungsart.
  5. 5.Ziffer 5Versicherungsarten in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung:
    1. a)Litera aKrankheitskostenversicherung (stationäre und ambulante Tarife);
    2. b)Litera bKrankenhaustagegeldversicherung;
    3. c)Litera cKrankengeldversicherung;
    4. d)Litera dPflegekrankenversicherung;
    5. e)Litera esonstige Versicherungsart.
  6. 6.Ziffer 6Eingebettete Option: Ein vertraglich oder gesetzlich festgelegtes Recht des Versicherungsnehmers, zu einem oder mehreren zukünftigen Zeitpunkten, sofern gewisse für die Ausübung der Option notwendige Bedingungen erfüllt sind, in den Versicherungsvertrag derart einzugreifen, dass sich künftige, dh. nach der Ausübung der eingebetteten Option liegende Zahlungsströme hinsichtlich ihrer Zeitpunkte, Höhe oder Eintrittswahrscheinlichkeit verändern. Dazu zählen jedenfalls Rückkaufsoptionen, Prämienfreistellungen, Rentenwahlrechte mit garantierten Rechnungsgrundlagen (insbesondere Rententafel und Rechnungszins), Nachversicherungsgarantien bei Heirat, Todesfall oder Geburt eines Kindes, Pflegerentenoptionen, Teilauszahlungsoptionen, Kapitalwahlrechte bei aufgeschobener Rentenversicherung, Aufschuboptionen, Verlängerungsoptionen, Abrufoptionen, Indexklauseln oder Erhöhungen der Versicherungssumme.
  7. 7.Ziffer 7Abrechnungsverband: Teilbestand des gesamten Versicherungsbestandes für gewinnberechtigte Lebensversicherungsverträge, der gebildet wird, um die Gewinnbeteiligung verursachungsgerecht vornehmen zu können, und der Versicherungsverträge zusammenfasst, die nach ihrer Struktur in gleicher Weise zum Gewinn beitragen.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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