§ 1 VSVV

VSVV - Verschmelzungsvertrags- und Spaltungsplan-Veröffentlichungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Veröffentlichung von Verschmelzungsverträgen (deren Entwürfen) und Spaltungsplänen in der Ediktsdatei hat durch einen Rechtsanwalt oder Notar über die auf der Internetseite www.edikte.justiz.gv.at im Bereich „Kundmachungen der Justiz“ bekannt gegebenen Zugangspunkte zu erfolgen.

In Kraft seit 12.08.2011 bis 31.12.9999
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