Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einhebung vorläufiger Sicherheiten, BGBl. Nr. 632/1983, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einhebung vorläufiger Sicherheiten, Bundesgesetzblatt Nr. 632 aus 1983,, außer Kraft.
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