Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 3. Jänner 2018 in Kraft.
(2)Absatz 2,Die §§ 1 bis 5 und 7 bis 10 der Veröffentlichungs- und Meldeverordnung – VMV, BGBl. II Nr. 109/2005, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 113/2008, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft. Im Übrigen tritt die VMV mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.Die Paragraphen eins bis 5 und 7 bis 10 der Veröffentlichungs- und Meldeverordnung – VMV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 109 aus 2005,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 113 aus 2008,, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft. Im Übrigen tritt die VMV mit Ablauf des 2. Jänner 2018 außer Kraft.
(3)Absatz 3,Bis zum Außerkrafttreten mit Ablauf des 2. Jänner 2018 gilt, dass § 6 Z 1 VMV mit einem Verweis auf Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) an Stelle des Verweises auf die §§ 1, 2 und 4 VMV anzuwenden ist.Bis zum Außerkrafttreten mit Ablauf des 2. Jänner 2018 gilt, dass Paragraph 6, Ziffer eins, VMV mit einem Verweis auf Artikel 17, der Verordnung (EU) Nr. 596 aus 2014, über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) an Stelle des Verweises auf die Paragraphen eins, 2 und 4 VMV anzuwenden ist.
In Kraft seit 03.01.2018 bis 31.12.9999
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