Weitere Förderungen für die in den §§ 1 und 3 genannten Zwecke durch den Bund sind mit Ausnahme der Regelung des § 5a für den Zeitraum der Mittelverwendung ausgeschlossen. Weitere Förderungen für die in den Paragraphen eins und 3 genannten Zwecke durch den Bund sind mit Ausnahme der Regelung des Paragraph 5 a, für den Zeitraum der Mittelverwendung ausgeschlossen.
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