§ 7a VKG Recht auf Information

VKG - Väter-Karenzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Während einer Karenz hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über wichtige Betriebsgeschehnisse, die die Interessen des karenzierten Arbeitnehmers berühren, insbesondere Insolvenzverfahren, betriebliche Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.

In Kraft seit 01.08.2010 bis 31.12.9999
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