§ 7a VKG Recht auf Information

Väter-Karenzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2010 bis 31.12.9999

Während einer Karenz hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über wichtige Betriebsgeschehnisse, die die Interessen des karenzierten Arbeitnehmers berühren, insbesondere Konkurs, AusgleichInsolvenzverfahren, betriebliche Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.

Stand vor dem 31.07.2010

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.07.2010

Während einer Karenz hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über wichtige Betriebsgeschehnisse, die die Interessen des karenzierten Arbeitnehmers berühren, insbesondere Konkurs, AusgleichInsolvenzverfahren, betriebliche Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.

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