Anl. 2 VBO 1995

VBO 1995 - Vertragsbedienstetenordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(zu § 52 Abs. 1 in der Fassung vor der

Novelle LGBl. für Wien Nr. 51/2000

iVm § 62b)

Schema IV L – Jahresentlohnung

in der Verwendungsgruppe

für jede Jahreswochenstunde

Euro

L 1

a) für Lehrer/Lehrerinnen an der Modeschule

b) andernfalls für Unterrichtsgegenstände

der Lehrverpflichtungsgruppe

I

II

III

IV

IVa

IVb

V

Va

1.910,76

2.229,23

2.112,01

2.006,28

1.744,32

1.825,38

1.867,32

1.671,98

1.576,40

L 2a 2

1.472,17

L 2a 1

1.375,21

L 2b 1

1.208,69

L3

1.143,58

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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