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(zu § 52 Abs. 1 in der Fassung vor der Novelle LGBl. für Wien Nr. 51/2000 iVm § 62b) (zu Paragraph 52, Absatz eins, in der Fassung vor der Novelle LGBl. für Wien Nr. 51/2000 in Verbindung mit Paragraph 62 b,) |
Schema IV L – Jahresentlohnungentfällt; LGBl. Nr. 27/2025 vom 15. Mai 2025Schema römisch IV L – Jahresentlohnungentfällt; Landesgesetzblatt Nr. 27 aus 2025, vom 15. Mai 2025
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(zu § 52 Abs. 1 in der Fassung vor der Novelle LGBl. für Wien Nr. 51/2000 iVm § 62b) (zu Paragraph 52, Absatz eins, in der Fassung vor der Novelle LGBl. für Wien Nr. 51/2000 in Verbindung mit Paragraph 62 b,) |
Schema IV L – Jahresentlohnungentfällt; LGBl. Nr. 27/2025 vom 15. Mai 2025Schema römisch IV L – Jahresentlohnungentfällt; Landesgesetzblatt Nr. 27 aus 2025, vom 15. Mai 2025
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