Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.06.2025
Paragraph 62 b,
entfällt; LGBl. Nr. 27/2025 vom 15. Mai 2025. entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 27 aus 2025, vom 15. Mai 2025.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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