Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.07.2026
(1)Absatz eins,Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2)Absatz 2,Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. April 2026 geltenden Fassung anzuwenden.
(3)Absatz 3,Soweit dieses Gesetz auf Richtlinien der Europäischen Union verweist, ist darunter die Fassung dieser Richtlinien am 1. April 2026 zu verstehen.
In Kraft seit 13.06.2026 bis 31.12.9999
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