Wer an Personen, die hinsichtlich der betreffenden Waren Verbraucher sind,
1. | Einkaufsausweise, Berechtigungsscheine und dergleichen, die zu einem wiederholten Bezug von Waren berechtigen, ausgibt oder | |||||||||
2. | Waren gegen Vorlage derartiger Ausweise verkauft, | |||||||||
kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. |
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