§ 71a UG Ziele

UG - Universitätsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

Im Zuge der Implementierung einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung sollen die Anzahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien und die Anzahl der abgeschlossenen Studien an den Universitäten gesteigert werden.

In Kraft seit 01.05.2018 bis 31.12.2027
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