Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Das Aktenzeichen wird aus der Tagebuchzahl und der Jahreszahl gebildet; die Buchstaben Uh sind nicht mehr voranzustellen. Es ist aber in anderer Weise sicher zu stellen, dass die betroffenen Einlaufstücke als Einlaufstücke der Urkundenhinterlegung erkannt werden können.
In Kraft seit 01.06.2022 bis 31.12.9999
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