§ 3 UGB-SchweVO Inkrafttreten

UGB-SchweVO - UGB-Schwellenwerte-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Die geänderten Schwellenwerte sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen. Für den Eintritt und den Entfall der in § 221 und § 246 UGB angeordneten Rechtsfolgen sind die geänderten Werte auch auf Beobachtungszeiträume anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2024 liegen. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Die geänderten Schwellenwerte sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen. Für den Eintritt und den Entfall der in Paragraph 221 und Paragraph 246, UGB angeordneten Rechtsfolgen sind die geänderten Werte auch auf Beobachtungszeiträume anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2024 liegen.

In Kraft seit 21.11.2024 bis 31.12.9999
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