Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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